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1. Grundriss der römischen Altertümer - S. 91

1882 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
43. Die kaiserliche Gewalt. 91 Drittes Kapitel. Verfassung1 unter (len Kaisern. § 48. Die kaiserliche Gewalt. Mit Augustus ging die republikanische Verfassung unter. Er liefs zwar die bisherigen drei Gewalten: Magistrate, Senat, Volksversammlung bestehen, nahm ihnen jedoch ihre alte Macht und übertrug sich selbst verschiedene Ehrentitel und Ämter mit neuen Befugnissen, so dafs die Hauptgewalt sich in einer Person vereinigte (Monarchie). Thatsächlich war schon durch Cäsar die Monarchie hergestellt, besonders dadurch, dafs das republikanische Staatsrecht über die Annuität der höchsten Ämter vernichtet und dafs ihm magistratische Rechte auf Lebenszeit übertragen wurden. Im Jahre 46 v. Chr. ward Cäsar auf zehn Jahre Diktator, 45 v. Chr. für immt'r Diktator, Imperator und praefectus morum. (censor), auf zehn Jahre Konsul und erhielt das Ernennungsrecht aller bisher vom Volke gewählten Magistrate. Damit war der Principat oder die Monarchie fertig. 1. Titel und Ehrenrechte. Augustus nahm 29 v. Chr. den Titel imperator als stehende Bezeichnung seiner Person an. Imperator bedeutete früher den Träger des Imperium oder der obersten Amtsgewalt, besonders der militärischen Oberhoheit; dann wurde der Name auch siegreichen Feldherren von den Soldaten verliehen, dauerte aber nur bis zur Rückkehr desselben in die Stadt, bezw. bis nach Abhaltung des Triumphes. Nur Cäsar hatte das Recht erhalten, lebenslänglich den Titel zu führen und zu vererben. Von dem Titel „imperator“ des siegreichen Feldherrn unterschied sich der neue Titel äufserlich dadurch, dafs jener nach dem Namen, dieser vor demselben gesetzt wurde mit dem cognomen: imperator Nero (seltener Nero imperator). Der Senat verlieh diesen Titel, womit der Befehl über das Heer verbunden war. Der Titel princeps, 27 v. Chr. dem Augustus verliehen, früher Benennung für den ersten Senator (princeps senatus), erhielt jetzt die Bedeutung „Oberhaupt“, in welchem sich die Hauptgewalt im Staate vereinte. Der Name Augustus (asßaaxo?), heilig, verehrungswürdig \ wurde gleichfalls vom Senate als Ehrenbeiname dem „Oberhaupte“ angeboten, war nicht erblich, sondern jeweils bei Übernahme des 1 Das Wort Augustus kommt nicht von augere, sondern hängt zusammen mit augur und augurium und heifst der unter (günstigen) Augurien Erwählte, d. i. durch Götterwillen Ernannte und darum Verehrungswürdige, Heilige (asjjaatd;). Vgl. sanctus und sacrosanctus. I

2. Grundriss der römischen Altertümer - S. 187

1882 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
§ 95. Allgemeiner Charakter der römischen Religion. 187 so potenzierte dieser die Erscheinungen des Universums zu ebenso vielen, sich bekämpfenden göttlichen Mächten, die der Mensch versöhnen zu müssen glaubte. Daher der allmälige Verfall der Religion. Ein Lehrgebäude von Glaubenssätzen, d. i. eine Glaubensmre, kennt indes die römische Religion so wenig als die griechische. Es gab auch keine Priester oder Lehrer, welche etwa in religiösen Dingen unterrichtet hätten. Die Priester zeigten nur, wie eine Gottheit zu verehren oder wie ein Opfer zu bringen sei. Überhaupt kümmerten sich die Römer weniger darum, das Wesen der Gottheit kennen zu lernen; sie begnügten sich, ihr Walten zu fühlen: kurz, sie neigten zur Praxis, d. i. zum Kultus oder zu äufserer Gottesverehrung. Darum bestand in Rom ein streng ausgebildeter, sehr ritueller Gottesdienst mit genau vorgeschriebenen Gebeten, Opfern, Sühnungen, Gelübden und Festen. Damit verband der alte Römer einen strengen Charakter ernster Religiosität, eine tiefe Ehrfurcht vor allem Göttlichen, heilige Scheu (religio) vor der Gottheit, deren Wesen zwar verborgen, deren geheimnisvolles Wirken aber der Mensch überall in der äufseren Naturwelt wie im Leben des Menschen, in Familie und Staat wahrnimmt. Deshalb stellte der Römer das Leben des Menschen in allen seinen einzelnen Momenten unter göttlichen Schutz; von der Geburt bis zum Tode übernimmt je eine Gottheit die Obsorge für einen Lebensabschnitt: sie wacht über Geburt und Wachstum des Kindes, über Jugend und Alter und alle Le-bensbeziehungen. So spricht sich beim Römer ein vorwaltendes Gefühl seiner steten Abhängigkeit von Gott aus. Daraus entsprang die enge Beziehung von Religion und Staat, d. i. von Kultus und öffentlichem Rechte, wie hei keinem anderen Volke des Altertums, so zwar, dafs das ältere Staatsrecht (ius 'publicum) sich gänzlich an das prie-sterliche Recht (ius pontificium) anlehnt und von ihm beherrscht ist. Der religiöse Glaube durchdringt die Verfassung, Gesetzgebung, die Familie, den Geschlechterverband (gentes), Patronat und Klientel, kurz alles öffentliche und private Recht. In ähnlicher Weise aber, wie das Recht religiös war, trug umgekehrt die Religion einen juridischen Charakter: es ist für den Römer eine Rechts2)fliclit, die religiöse Verehrung der Gottheit zu leisten, da diese ihn schützt. Eine religiöse Gesinnung oder eine Verinnerlichung der Religion kannte im allgemeinen der Römer nicht; jedoch hielt er strenge bis in die Zeit der Aufklärung an der "vaterländischen Religion (mos mciiovum), zwar war er tolerant gegen fremde Kulte, jedoch nur soweit, als dadurch die Staatsreligion nicht berührt wurde. Cm sich den Götterschutz in allen Lagen zu erhalten, schuf das prie—

3. Grundriss der römischen Altertümer - S. 196

1882 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
196 § 100. Juppiter. Janus Hülfe ungehindert anflehen zu können; bei Beginn eines Krieges wurden hier Opfer gebracht. Dem Janus waren alle Monatsanfänge, d. i. die Kalendae, und der Monat Januarius heilig; sein Hauptfest aber wurde an den Kalendae Ianuariae gefeiert. Seit 153 v. Chr.-war der Jahresanfang vom 1. März auf die Kalenden des Januar verlegt und fand an diesem Tage der Magistratswechsel statt. Mit jenem Feste verbanden Bich verschiedene Gebräuche, so das Überreichen von Neujahrsgeschenken (strenae). Abgebildet wird Janus mit dem Doppelkopfe. Er galt für den Gründer des Gottesdienstes und wurde in den Gebetsformeln zuerst angerufen; erst in späterer Zeit identifizierte man ihn mit dem griechischen Kronos. Anmerkung. Die drei Jani am Forum erwähnt Horat. ep. 1, 1. 54. Sat. 2, 3. 18, und er redet Janus an: Alme Sol, curru nitido diem qui promis et celas, carm. saec. 9 f., und Ovid. fast. 1, 171: Iane, tibi primum thura merum-que fero. Über den Tempel des lanus Quirinus vgl. Horat. Od. 4, 15. 9. § 100. Juppiter. 1. Juppiter (aus Invpater für Iovipater, da der alte Nominativ Iovis hiefs, Sanskrit djäus pitar = Himmel und Himmelsgott, griechisch Zsuc) ist seit der Vereinigung der drei Stämme oberster Staatsgott, der Optimus Maximus. Namentlich seit dem Untergang des Latinerbundes und der Erbauung des kapitolinischen Tempels trat dieser römische Juppiter mit politischer Bedeutung als Nationalgott in den Vordergrund. Im Rituale der Fetialen heilst er diespiter (= diei pater), Gott des (lichten) Tages. Seit er an die Stelle des Janus getreten, ist er der Leiter und Beschützer der gesamten physischen und sittlichen V eltord-nung und werden auf ihn als den Urheber alle Vorgänge im Uni-versum zurückgeführt, so dafs neben ihm alle übrigen Götter zurücktreten. a) Juppiter als oberster Lenker der physischen Welt Ordnung. Alles, was am Himmel und in der Luft vorgeht, ist sein Werk. Namentlich ist Juppiter Vater der Tageshelle (Lichtgott, diespiter, luppiter lucetius), des Wetterleuchtens und der nächtlichen Gewitter (luppiter nocturnus, summanus, von submane) und des Vollmondes (weswegen ihm die Iden heilig sind und ein Opfer am Vollmondstage gebracht wird). Desgleichen bringt Juppiter den Regen (luppiter plavius, imbricitor, von imber und eiere), giebt Erdfruchtbarkeit, Sprossen und Gedeihen, weswegen im Frühlinge und Herbste der Landmann mit Gebet und Opfer sich an ihn wendet. Auch den Rebstock beschützt er und heifst als Weingott Liber (bis dieser in späterer Zeit mit dem griechischen Bakchos identifiziert und als eigene Gottheit gefafst wurde). Ihm galten die vinalia am 19. August und 23. April. Besonders aber trat seine Eigenschaft als Wetter- und Blitzgott (toncins, fulminator, fulgurator, elicius) hervor, da hier seine Macht recht augenscheinlich sich bekundete. Seine Symbole sind deshalb der Donnerkeil und der Kiesel. Seit Numa waren die Römer

4. Grundriss der römischen Altertümer - S. 201

1882 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
§ 104. Mars. 201 siker, Redner, Dichter und Handwerker (Entstehung der Redensarten pingui, crassa, invita Minerva). B. Gottheiten des irdischen Naturlebens. Der alte Italer stellte jeden Tor-gang im Naturleben, ferner jede Hantierung in Feld, Wald und Flur unter den Schutz einer besonderen Gottheit. Der allwaltende Gott zersplitterte sich so gleichsam in viele Götter, zu dl terrestres oder überall schützenden Genien und (guten) Dämonen. § 104. Mars (vaprjs). ' Der römische Mars ist nur einer von den vielen Schutzgöttern, welche unter diesem Namen bei den italischen Tölkern, vornehmlich bei den Oskern, verehrt wurden. Er ist nahezu die einzige römische Gottheit, um welche sich die Mythe gesponnen hat. Denn als Tater von Romulus und Remus (der Wolfskinder) galt er den Römern als Stammvater, als Gott des Segens in Haus und Feld, als Beschützer des Landbaues (Mars arvalis), des Hirtenlebens, kurz aller Kulturbeziehungen. Sein Name1 bedeutet entweder der „Glänzende“, d. i. Lichtgott, da das Licht Ursache wie Sinnbild alles Segens und Gedeihens ist, oder aber, was wahrscheinlicher, den Gott des Todes (mors) und der Seuchen, woraus dann der Kriegsgott wurde. Offenbar flössen in Rom verschiedene "V orstellungen, unter welchen der Mars bei den Italikern verehrt wurde, in eins zusammen. Im Festkalender nimmt Mars pater (Marspiter, Maspiter) nächst Juppiter die erste Stelle ein, weswegen auch der erste Monat des Jahres, der Martins, ihm geweiht war. Sein ältester Sitz war auf dem Palatin und die Salii Palatini seine Priester; mit der sabinischen Ansiedelung kam auch der sabinische Mars (d. i. Quirinus, Lanzengott, Lanzenmars) hinzu samt dessen Priesterkollegium, den Salii collini. Als Kriegsgott heilst er Mars gradivus, der in den Kampf Schreitende, und Mars ultor, der Rächer. In seinem Tempel stand das Wolfsbild. a) Mars Quirinus. Nach Vereinigung der beiden Gemeinden des Palatin und Quirinal verschmolzen die Kulte des römischen Kriegsgottes (Mars) und 1 Andere Formen des Namfens: Maurs, woraus dann Mavors; Mamers (für Marmers, Marmors) wie Marmar (Marmor) sind Reduplikationen. Ab-leitungen: Mamercus, Marius, Marcius, Mamurius , Mavortius, Marsi u. a. — Wurzel des Namens entweder mar, glänzen, vgl. marmor, fj.app.atpa), oder mor, sterben, mors, sanskr. mar.

5. Grundriss der römischen Altertümer - S. 206

1882 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
206 106. Vesta mit den Penaten und Yulkan. Mit dem alten Yestatempel am Forum hing das atrium Vestae, ein offener Rundbau mit dem focus publicus (urbis) in der Mitte, und die Regia, einst das Königshaus, später die Wohnung des Pontifex maximus und der Vestalinnen, zusammen. Dieses Heiligtum galt für den Mittelpunkt der Stadt und war wie jeder Familienherd Asyl. Hier bewachten die Vestalinnen, die Prie-sterinnen der Vesta, das heilige Staatsfeuer. Die Vestalia am 9. Juni. — Der Schwur bei der Vesta galt für sehr heilig. 2. Unzertrennlich von der Yesta sind die Penaten\ Ursprünglich nur gnädige Besorger des Vorrates (penus) oder täglichen Brotes, wurden sie bald die Schutzgeister der Vorratskammer und des gesamten Inneren des Hauses, d. i. des Familienlebens. Als di privati, domestici (faniiliares) beschützten sie die Privatwohnungen, als penates maiores publici sind sie Schutzgeister des Staates und wohnen im Vestatempel. In den Wohnungen standen die Bilder der Penaten in besonderen Schränken neben dem Herde, und weil die Schutzgötter das Schicksal der Familie teilen, so wandern sie mit der Familie aus und siedeln sich um den neuen Herd an. — Die eigentliche Penatenstadt war Lavinium, wo die Penaten der latinischen Nation stets wohnen blieben. Darum mufste der oberste römische Magistrat alljährlich dort den Staatspenaten opfern. 3. Volcanus 2; Gott des Feuers (griechisch r/Hcpaiatoc) oder des zerstörenden Feuerelementes. Zu dieser Vorstellung von der ver-nichtenden Thätigkeit des Volcanus trat aber die andere von der wohlthätigen, erwärmenden und befruchtenden Seite des Feuers, und so wurde Volcanus zum segenbringenden Gott wie Hephästos. Ferner machte man aus ihm den Patron aller kunstreichen Schmiedearbeiten. Eine eigentümliche Stellung erhielt Volcanus im politischen Leben der Römer. Da galt er als Gott der Vereinigung der ersten Ansiedler, d. i. der Latiner und Sabiner und ebenso später der Patricier und Plebejer, als die Versöhnung aller heterogenen Elemente im Staatsleben, ähnlich der Vesta. Die Mythe machte ihn zum Gatten der Venus oder auch der Maia. Obwohl sein Dienst in Rom sehr weit in die Geschichte zurückreicht (ist doch sein Heiligtum, das Volcanal, am Comitium mit der aedes Concordiae sehr alt), so ist Volcanus dennoch keine echt römische Gottheit. Aber um sein Heiligtum lagen die politisch wichtigsten Stätten der alten Zeit: das Comitium. 1 Penates, von penus m. (4.) oder penus, oris, Vorrat und Vorratskammer = cella. 2 Volcanus, vielleicht vom sanskr. ulkä, heifs sein, oder aus dem hebräischen Eigennamen Tubalkain verdprben. — Horat. Od. 1, 4, 5 ff. singt: Iam Cytherea choros ducit Venus imminente Luna, Iunctaeque Nymphis gratiae decentes Aeterno terram quatiunt pede, dum graves Cyclopum Volcanus ardens urit officinas.

6. Grundriss der römischen Altertümer - S. 218

1882 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
218 115. Die Augures und Haruspices. übrigen Bände, liefs sie in dem neuen Tempel des Juppiter Capitolinus niederlegen und unter die Aufsicht des Staates stellen, indem er eine eigene prie-sterliche Kommission zur Bewahrung und Befragung (adire libros sibyllinos) einsetzte. Fortan bedurfte es eines eigenen ßenatusconsultum, wenn die sibyl-linischen Sprüche sollten nachgeschlagen werden, was zu Zeiten ausserordentlicher Not oder auffallender Prodigien geschah. Indem diese Sprüche als das römische Reich betreffend angesehen wurden, nahm der Staat sie in seine Obhut. Gewöhnlich, wenn sie bei aufserordentlichen Kalamitäten befragt wurden, war die Stiftung eines neuen Gottesdienstes die Folge. Als im Jahr 83 v. Chr. jener Tempel mit den drei Büchern verbrannte, liefs man in griechischen Städten eine neue Sammlung von solchen Orakelsprüchen veranstalten. Augustus übertrug dieselben nach dem Tempel des palatinischen Apollo. Die Sprüche waren in griechischen Hexametern abgefafst und zwei griechische Dolmetscher halfen den sacerdotes Sibyllini bei der Auslegung. § 115. i) Die Augures und Haruspices. Allgemein war bei den Italikern und speziell bei den Römern der Glaube, dafs die Götter, beziehungsweise Juppiter (Juppiter prodigialis) bei jeder Handlung des Menschen ihren Willen durch mancherlei wahrnehmbare Zeichen kundthun, sie billigen oder mifs-billigen (nuntiant eventura, nisi provideris Cic.). Darauf beruht bei den Griechen die Mantik und das Orakelwesen, bei den Römern die Divination, d. i. die Lehre, aus solchen von der Gottheit geschickten Zeichen ihren Willen zu erraten (divinare). Der Mensch besitzt aber in seinem Inneren die bis divinandi. Die Alten brachten die verschiedenen Lehren über die Offenbarungsweise der Götter in ein System, worin Regeln und Vorschriften zusammengestellt waren, wie der Wille der Götter aus den verschiedenen Zeichen (prodigia, ostenta, monstra, auguria, portenta, kurz allen Arten von signa) herauszulesen sei. Es gehörte daher zur Divination die observatio signorum (spectio). Die Gottheit giebt aber ihren Willen teils von selbst kund (signa oblativa), teils wird sie durch gewisse Mittel veranlaßt, eine Offenbarung zu geben (signa imperativa). Dies Alles behandelt Cicero in seiner Schrift de divinatione. — Bei den Römern entwickelte sich so der ausgedehnte Gebrauch der auspicia. Für die Divination gab es zwei Priestertümer: die Augurn und die Haruspices. 1. Die Augures (auspices), deren Zahl von zwei allmählich auf 16 stieg, hatten die Aufgabe, das auspicium oder die im Yogel-fluge gegebenen Zeichen göttlichen Willens zu deuten nach dem in ihren libri und commentarii augurales aufgestellten wissenschaftlichen Systeme. Das Geschäft der Augures heifst im allgemeinen augurium (aves gerere, Yögel, d. i. Hühner halten und beobachten).

7. Grundriss der römischen Altertümer - S. 219

1882 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
§ 115. Die Augures und Haruspices. 219 Die fünf Arten von Erscheinungen, auf welche die divinatio sich stützte, waren: a) signa ex coelo, vor allem Donner und Blitz. So durfte, weil aus jenen Zeichen ein göttliches Nein! gelesen wurde, z. B. keine Volksversammlung gehalten werden am Tage eines Gewitters Der terminus technicus für die Beobachtung der Himmelszeichen ist spectio oder de coelo servare. b) signa ex avibus, Vogelzeichen, wenn aus dem Fluge oder der Stimme der Vögel eine Offenbarung entnommen wurde. Dies auspicium (avispicium) im eigentlichen und engeren Sinne. Durch den Flug gaben Anzeichen (omina) die alites (Adler, Geier, Habichte u. a. Vgl. die aves Remores des Remus); durch die Stimme die oscines (Rabe, Specht, Hahn und besonders die Krähe, divae corniscae, die Vögel der Juno). Man sagte: aves consulere und servare; aves addicunt (admittunt) = sie sagen zu, und abdicunt, raten ab. c) signa (auspicia) ex tripudiis (von pes und terere), Zeichen aus dem Hühnerfrafs. Man warf nämlich den Hühnern (pulli) Futter vor, und wenn einem von ihnen beim gierigen Fressen etwas aus dem Schnabel fiel (tripudium solistimum, von solum-sistere), so war es ein günstiges, d. h. zustimmendes Zeichen. Der pullarius besorgte für die Augurn die Hühner, d) signa ex quadrupedibus (auspicia pedestria), aus der Beobachtung des Laufes und der Stimmen von Vier— füfslern, wie Wölfen, Pferden, aber auch Schlangen, e) signa ex diris, Warnungen durch aufserordentliche unglückverkündende Zeichen, wie plötzliches Niefsen, Herabfallen eines Gegenstandes in einem Tempel, Fallen eines an dem morbus comitialis (Epilepsie) Leidenden u. a. — Die wichtigsten auspicia waren die ex coelo und ex avibus. Die Götter gaben jedoch ihren Willen nur mit Ja oder Nein kund, worin eben die Zu- oder Absage ihrer Hülfe lag. Man sagte: adversä, mala, falsa avi und bonis, secundis avibus. Dagegen waren aves sinistrae, d. h. diejenigen, welche von Osten kamen, günstige, indem die Römer nach griechischer Art südwärts schauten beim Einholen der Augurien; erst später kam die Sitte, nach Norden zu schauen, auf und jetzt sind aves dextrae die günstigen, sinistrae die ungünstigen Zeichen. — Wenn durch die Zeichen der Wille der Gottheit für den römischen Staat erforscht wird, so sind es auspicia publica. — Bei dem servare de coelo und ex avibus ging der Augur um Mitternacht, nachdem er Opfer und Gebete dargebracht, nach dem auguraculum auf dem Kapitol, und mit dem Gesichte nach Süden gewendet teilte er mit dem Augurstabe (lituus) den Himmel (templum = Visierraum) durch eine Mittagslinie (cardo) und eine diese kreuzende (decu-manus) in vier Regionen, und darnach wurden die Vorkommnisse am Himmel als günstige (sinistra) oder ungünstige (dextra) bezeichnet. Der Augur safs mit verhülltem Haupte ; silentium bei der spectio war Grundbedingung. Das Kollegium der Augurn ist von Istuma organisiert und hat von da ab im Dienste des Staates eine hohe politische Bedeutung gehabt, indem das Augurwesen auf alle wichtigen Amtshandlungen der Magistrate den nächsten Einflufs übte. Früher wurden die Augures publici kooptiert, später in comitiis calatis gewählt; auf die Wahl folgte die Inauguration. Sie wareo unabsetzbar, hatten als Auszeichnung den apex, die purpurverbrämte trabea und den lituus, einen knotenlosen Krummstab. Sie bildeten allmälig ein

8. Grundriss der römischen Altertümer - S. 230

1882 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
230 120. Die Opfer. rechte Hand an die Lippe gelegt (manum ad os movere); bei Gebeten an eine Meeresgottheit streckte man die Hände nach dem Meere aus, bei solchen an unterirdische Götter berührte man die Erde , umfafste im Tempel wohl auch die Altarkanten (cornua) oder fiel vor dem Götterbilde zur Erde (procumbere ad genua); nach dem Gebete drehte man sich rechts um. Frauen pflegten bei bupplikationen auf den Knien und mit aufgelösten Haren zu beten (passis crinibus, Liv. 3, 7. 26. 9). Auch warfen die Alten beim Gebete den Götterbildern Kufshände zu (oscula iacere — adorare, adoratio). 2. Bittfeste, supplicationes (sub-plicare, kniefällig bitten), sind öffentliche Bettage, die bei wichtigen Ereignissen, z. B. wegen drohender Unglücksfälle, bei lange dauernden Kriegen, Epidemien u. dgl. angeordnet wurden. Die Sitte der Supplikationen geht auf die sibyllinischen Bücher zurück und sie wurden auch jedesmal, wenn die Not es zu gebieten schien, befragt, ob eine supplicatio zu geschehen habe, welches Vergehen und bei welcher Gottheit zu sühnen sei und wie viele Tage das Bittfest dauern und welche Opfer gebracht werden sollten. Die Befragung jener Schicksalsbücher und die nähere Anordnung der Supplikation stand den Xt viri zu. Mit den Bittfesten war meistenteils noch ein sogen. lectisternium verbunden. Auch diese Art der Gottesverehrung war durch die Sibyllinen den Griechen entlehnt und bestand darin, dafs man das Bild einer Gottheit auf ein Polster (lectus, pulvinar) legte und Speisen vor dasselbe setzte. In grofser Not fand ein lectisternium an alle Götter statt (Liv. 7, 28. 22, 1 u. ö. Cic. Cat. 3, 10. Phil. 14, 14). Die Zahl der Tage wechselte von einem bis zu fünfzig Tagen (Liv. 10, 47. 10, 23. Caes. b. G. 2, 15. Cic. Phil. 14, 14). Die Bittformel (obsecratio) wurde an diesen Tagen von den Xa viri vor- und vom Yolke kniend (supplex, daher supplicatio) nachgesprochen; die Tempel standen den ganzen Tag offen, damit jeder nach Gefallen beten und opfern konnte. Auch Umzüge wurden an solchen Bettagen veranstaltet. Supplicatio im engeren Sinne bedeutet auch dasselbe, Avas gratulatio, nämlich ein Dankfest nach glücklichen Ereignissen (so nach Entdeckung der katilinarischen Verschwörung); öfters wurde eine gratulatio (supplicatio) einem Feldherrn zu Ehren an Stelle des Triumphes oder in Verbindung mit einem solchen zuerkannt (decernere). Vgl. Cic. Catil. 4, 10: ceteris bene gestae, mihi uni conservatae reipublicae gratulationem decrevistis, und ironisch Phil. 14, 3: gratae nostrae dis immortalibus gratulationes erunt . . cum interfecta sit civium multitudo. Liv. 34, 7 : gratulationibus supplicationibusque (Dank- und Gebetfeste). § 120. b) Die Opfer. Das Opfer (sacrificium) bildete den Mittelpunkt des Gottesdienstes. Bis auf die Tarquinier scheint man nur unblutige Opfer

9. Grundriss der römischen Altertümer - S. 232

1882 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
232 § 120. Die Opfer. lobte Marius im cimbrischen Kriege eine Hekatombe und nach der Niederlage am Trasimen wurden dem Juppiter 300 Stiere geschlachtet. Bei der großen Sühnung (lüstrum) am Ende des census sowie nach Beendigung des Triumphes wurden drei verschiedene Opfertiere, Eber, Widder, Stier (suovetaurilia), geschlachtet. Man opferte, wenn ein fehlerloses Tier nicht zu haben war, vom Opferbäcker (fictor) gebackene Tierfiguren aus Teig oder Wachs. Die Opferhandlung (immolatio). Ein Opferdiener (popci) führte das mit Bändern (vittae) und Kränzen geschmückte Tier vor den Altar, und zwar mit schlaff gelassenem Stricke (extenso fune), damit so das Tier freiwillig zum Altäre zu gehen schien, weil ein Sträuben demselben für ominös galt. Vor Beginn der Handlung ruft der praeco: „procul este profani“ und „favete lin-gius“. Vor dem Altäre streute der Pontifex (oder ein anderer Opferpriester), der sich vorher gewaschen haben mufste, in weifser Tracht die mola scilsct, Fig. 46. Opferscene. d. i. Mehl mit Salz vermischt auf die Stirne (itn-mola-re), von welcher er ein Büschel Haare abgeschnitten und ins Altarfeuer geworfen; dann fährt er mit dem Messer von der Stirne über den Rücken des Opfers, es weihend mit den W oiten. macta est (es ist gesegnet oder geweiht) oder macte hac ove esto, wobei er den Namen der Gottheit, welcher geopfert wird, erwähnt. Jetzt fragt der popa: agone? (soll ich? darf ich ?) und auf die Antwort des Priesters: lioc age (thue es) schlägt jener das Tier mit der Axt auf das Haupt, worauf der cultranus ihm mit dem Messer die Kehle durchschneidet, das Blut in Schalen auffängt und mit Wein und Mehl vermischt auf den Altar giefst. Das Opfertier w ird nun auf den Opfertisch gelegt, mit Wein und Weihrauch übergossen, A’om cultrarius aufgeschnitten, Lunge, Herz und Leber vorsichtig mit langen Messern (secespitae) herausgenommen und vom Opferschauer (extispex, haru-spex) untersucht. Wird ein Fehler entdeckt, so mufs eine hostia succedanea (Ersatztier) geopfert werden. Sind die Eingeweide als fehlerfrei erfunden, so werden sie in Körbe gelegt, mit Wein, Mehl und Weihrauch übergossen und vom Priester dreimal um den Altar getragen und dann auf ihm verbrannt, wobei er die Götter um gefällige Aufnahme des Opfers anfleht und ein Schlufs-

10. Grundriss der römischen Altertümer - S. 243

1882 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
124. Die religiösen Tage und Festzeiten. 243 gab es im Jahre 53 dies nefasti; im Kalender mit N angemerkt, wo jenes nicht erlaubt war ■ dagegen, wenigstens in früherer Zeit, nur 38 dies fasti. Doch gab es unterbrochene Tage, an denen zu gewissen Stunden, und andere, an welchen nach vollbrachtem Opfer gerichtliche Verhandlungen und Komitien erlaubt waren. Solche Tage hiefsen dies intercisi. c) Dies religiosi (citri) et puri (albi). Die ersteren sind wegen irgend eines religiösen Bedenkens (daher religiosi), z. B. wiegen eines Unglücks, einer verlorenen Schlacht, für jede bürgerliche Handlung unbrauchbar. So war der 23. Mai (wegen der Niederlage am Trasimenus), der 18. Juli (dies Alliensis, wegen der Niederlage an der Allia) und der 6. Oktober (wegen der Niederlage 105 durch die Cimbern) ein dies ater; ebenso die den Manen geweihten und im Kalender mit „mundus patet“ (24. Aug., 5. Okt. und 8. Nov.) angemerkten Tage. Auch die dies postriduani (nach den Kalenden, Nonen und Iden) waren religiosi. Diejenigen Tage dagegen, welche frei von solchen Bedenklichkeiten waren, hiefsen puri oder albi. 2. Die Festtage. Die dies festi oder feriae, Feiertage, für gottesdienstliche Handlungen sind entweder stativae, stehende, d. i. alljährlich am gleichen Kalendertage wiederkehrende Feste, oder feriae conceptivae, bewegliche Feste, bei denen alljährlich der Monatstag angesagt werden mufste (wie die feriae Latinae), endlich feriae imperativae, die in aufserordentlichen Fällen vom Magistrat, Pontifex oder Senat anberaumt wurden, wie z. B. die sup-plicationes. Im allgemeinen fielen alle römischen Feste auf ungerade Tage. An den feriae wurde nicht gearbeitet; doch war nicht alle Arbeit geradezu verboten, sondern dringend nötige Verlichtungen erlaubt. Ähnlich war es an den Nundinen, an welchen die Arbeit im allgemeinen ruhte. Feriae waren alle Kalendae (der Juno heilig) und alle Idus (dem Juppiter geweiht). 3. Der Festkalender, der bis zum Jahre 312 v. Chr. von den Pontifices geheim gehalten wurde, stand wie die rituelle Feier jedes einzelnen Festes ganz unter der Aufsicht der Oberpriester. Sie beriefen je zur Zeit des Neumondes, d. i. zu Beginn des Monats, das Volk nach dem Kapitol, um den Tag der Nonae (je der neunte vor den Iden, Anfangs- und Endtag eingerechnet) mitzuteilen. Von diesem Berufen (calare von xaxstv) kommt der Name Kalendae. An den Nonen wurde dann das Volk vom rex sacro-rum nochmals berufen und ihm die in den Monat fallenden Feste und Opfer bekannt gemacht. Im Jahre 312 (oder 304) v. Chr. 16*
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